Neue Verbesserungen beim AFBG zum 01. August 2020
Mit Inkrafttreten der dritten Novelle des AFBG wird aus dem „Meister-BAföG“ das neue „Aufstiegs-BAföG“.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die wichtigsten Änderungen im neuen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sind:
Beschreibung der Änderung | alter Betrag | neuer Betrag |
---|---|---|
einkommensunabhängige Förderhöhe | 10.226,- € | 15.000,- € |
Höhe des Zuschusses, der nicht zurück gezahlt wird | 30,5 % | 50,0 % |
Darlehenserlass beim Bestehen der Prüfung | 25,0 % | 50,0 % |
Weitere Förderung
Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass die Meisterpämie von 4.000,-€ in Niedersachsen verlängert wurde!
Diese Prämie gibt es unter folgenden Voraussetzungen:
- Datum auf dem Meisterzeugnis zwischen 1.9.2017 und 30.09.2023
- Wohn-oder Arbeitsort in Niedersachsen
- Zulassungspflichtiges Gewerk (also mit Meisterpräsenzpflicht)
Für die Beantragung muss man sich auf der Seite der N-Bank registrieren.
In der Anlage finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Links zum AFBG:
