Förderprogramme für Ihr Seminar
Um die Weiterbildung von Arbeitnehmern zu fördern, hat sowohl die Bundesregierung, als auch die EU ein paar Förderprogramme auf den Weg gebracht. Es gibt Förderungen in den einzelnen Bundesländern und Länderübergreifende Förderungen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Handwerkskammer, dem Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit oder anderen Anlaufstellen.
Wichtig!
Für alle Fördermaßnahmen gilt:
- Seminarangebot einholen
- Förderung beantragen
- zum Seminar anmelden
Wenn Sie diese Reihenfolge nicht einhalten, haben Sie keinen Anspruch auf eine Förderung.
Die Bildungsprämie
Die Bildungsprämie ist eine Förderung, die Länderübergreifend in jedem Bundesland gilt. Die Fördersumme beträgt die halben Seminarkosten bis maximal 500,- € Sie benötigen einen Gutschein, den Sie uns dann einreichen. Wir ziehen Ihnen die Fördersumme direkt von der Seminarrechnung ab.
Webseite: | www.bildungspraemie.de |
Telefon: | 0800 / 2623-000 |
Bildungsscheck NRW
Auch der Bildungsscheck fördert 50% der Seminarkosten. Das Verfahren ist genauso, wie bei der Bildungsprämie.
Webseite: | www.bildungsscheck.com |
Telefon: | 0211 / 8371929 |
Mecklenburg-Vorpommern
Auch in McPomm gibt es die Möglichkeit der individuellen Förderung. Wir haben eine Zertifizierung als anerkannter Bildungsträger des Landes.
Webseite: | www.bildung-mv.de |
Telefon: | 0385 / 588-7604 |
Infos zum "Meister-BAföG"
Neue Verbesserungen beim AFBG zum 01. August 2020
Mit Inkrafttreten der dritten Novelle des AFBG wird aus dem „Meister-BAföG“ das neue „Aufstiegs-BAföG“.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die wichtigsten Änderungen im neuen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sind:
Beschreibung der Änderung | alter Betrag | neuer Betrag |
---|---|---|
einkommensunabhängige Förderhöhe | 10.226,- € | 15.000,- € |
Höhe des Zuschusses, der nicht zurück gezahlt wird | 30,5 % | 50,0 % |
Darlehenserlass beim Bestehen der Prüfung | 25,0 % | 50,0 % |
In der Anlage finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Links zum AFBG:
