AGB

§1        Teilnahmevoraussetzungen
    1.1    An den angebotenen Seminaren kann jeder teilnehmen, der die ggf. notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
    1.2    Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
§2        Anmeldung
    2.1    Mit der Anmeldung zum Seminar erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der derzeit gültigen Fassung an.
    2.2    Nach der Anmeldung erhält der Rechnungsadressat eine schriftliche Anmeldebestätigung vom NDOC.
    2.3    Die Anmeldung sollte in der Regel schriftlich (Brief oder Fax) oder per Email erfolgen. Eine telefonische Anmeldung gilt dann als verbindlich, wenn der Seminarteilnehmer oder Rechnungsadressat nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Versenden der Anmeldebestätigung schriftlich widerspricht.
§3        Rücktritt
    3.1    Der Seminarteilnehmer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach dem Versenden der Anmeldebestätigung ohne Angabe von Gründen von dem Seminar zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt generell in Schriftform per Brief oder Fax.
    3.2    Darüber hinaus ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.
    3.3    Liegen zwischen Anmeldung und Seminarbeginn 14 Tage oder weniger, so gilt die Anmeldung als verbindlich. Eine ordentliche Kündigung ist dann nicht möglich.
    3.4    Für den Fall, dass ein Seminarteilnehmer kurzfristig verhindert ist, kann dieser gerne einen Ersatzteilnehmer benennen.
    3.5    Bei Rücktritt außerhalb der Fristen müssen die Gebühren trotzdem entrichtet werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Gutschrift evtl. bereits bezahlter Seminargebühren.
§4        Seminargebühren
    4.1    Die Seminargebühren sind in der Regel 7 Tage vor Seminarbeginn fällig.
    4.2    Der Rechnungsadressat verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Seminargebühren.
    4.3    Sind die Seminargebühren nicht bis zum jeweils fälligen Termin entrichtet worden, gilt dies als Rücktritt außerhalb der Frist. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Rechnungsadressaten. Eine Ausnahme besteht bei Barzahlung vor Seminarbeginn nach telefonischer Absprache.
§5        Teilnehmerzahlen
    5.1    Für jedes Seminar besteht eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl.
    5.2    Sollte die Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, liegt es im Ermessen des NDOC, ob dieses Seminar trotzdem durchgeführt wird. Im Falle einer Absage werden die Teilnehmer informiert.
    5.3    Wird ein Seminar verschoben, weil die Teilnehmerzahl nicht erreicht wurde, besteht für 14 Tage nach bekannt werden der Änderung ein ordentliches Kündigungsrecht seitens des Seminarteilnehmers oder Rechnungsadressaten.
    5.4    Die maximale Teilnehmerzahl wird in keinem Fall überschritten.
§6        Terminplanung
    6.1    Die veröffentlichten Termine werden so weit wie möglich eingehalten.
    6.2    Das NDOC behält sich das Recht vor, Seminare kurzfristig zu verschieben oder abzusagen. Bereits bezahlte Seminargebühren werden dem Rechnungsadressaten dann umgehend gutgeschrieben oder auf ein Folgeseminar angerechnet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
§7        Pflichten des Teilnehmers
    7.1    Der Seminarteilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten und Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen. Dazu zählt auch das Ausschalten oder Stummschalten von Handys während des Seminars.
    7.2    Der Unterricht oder Teile davon dürfen nicht mitgefilmt oder aufgezeichnet werden.
    7.3    Bei Verstoß gegen die Pflichten kann der Teilnehmer von dem Seminar ausgeschlossen werden. Es bleibt dem NDOC vorbehalten, Schadenersatzansprüche gegenüber dem Seminarteilnehmer geltend zu machen.
§8        Pflichten des NDOC
    8.1    Das NDOC verpflichtet sich zur ordentlichen Durchführung der Fortbildungsmaßnahme.
    8.2    Das NDOC stellt jedem Seminarteilnehmer ein Skript zur Verfügung, das im Rahmen des Seminars besprochen wird.
    8.3    Das NDOC stellt zu den Seminaren Kaffee und Tee kostenfrei zur Verfügung.
§9        Haftung
    9.1    Das NDOC haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
    9.2    Das NDOC haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Sachen.
§10    Nebenabreden
    10.1    Nebenabreden bedürfen der Schriftform.